Kleintierbörse und Geflügelschau


Unser Kleintierbörse und Geflügelschau ist ein Ort der Begegnung für die ganze Familie. 

Der Eintritt ist kostenfrei und wir heißen Sie herzlich willkommen. 

Jeden ersten Sonntag von März bis November öffnen wir von 08:00 bis 12:00 Uhr unsere Tore und laden Sie ein, private Anbieter zu treffen, die ihre Tiere wie Kaninchen, Vögel, Tauben, Blumen und vieles mehr zur Schau stellen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Händler zulassen. Der Markt bietet nicht nur eine große Auswahl an Tieren und Blumen, sondern auch die Möglichkeit, nette Leute kennenzulernen und sich auszutauschen. Die Atmosphäre ist familiär und entspannt - ein idealer Ort für einen Sonntagmorgen-Ausflug.

Für das leibliche Wohl mit leckerem Frühstück, erfrischenden Getränke, Bratwurst uvm. sorgen unsere Vereinsmitglieder.

Wir sind stolz darauf, dass unser Markt seit vielen Jahren erfolgreich besteht und freuen uns über jeden Besucher. 

Kommen Sie doch einfach mal vorbei - wir würden uns sehr darüber freuen!

Ab sofort darf auf unseren Börsen, lt. Ministerium für Landwirtschaft Schleswig-Holstein, nicht mehr mit Geflügel, jeglicher Art (Hühner, Tauben, Vögel etc.) gehandelt werden.

- Die Tiere dürfen nur noch zu Schauzwecken ausgestellt werden -

Der potenzielle Käufer begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Termine der Kleintierbörsen

Wir weisen darauf hin, dass nur gesunde und geimpfte Tiere angeboten werden dürfen. Hier sind die Bestimmungen des Veterinäramtes des Kreises Ostholstein einzuhalten. Soweit tierärztliche Untersuchungsergebnisse erforderlich sind müssen diese dem Angebot entsprechend vorgelegt werden. Händler sind nicht erwünscht !!! 

Mitteilung des Kreises Ostholstein

Wortlaut :                              

„ Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festelegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln nach Nr. 1.4 die Aufnahme von in Gefangenschaft gehaltenen Vöglen über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten ist.                       

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € geahndet werden “

Es ist von höchster Wichtigkeit zu betonen, dass Tiere (Geflügel, Vögel, Nagetiere und andere Kleintiere), die aus Beständen, die unter tierseuchenrechtlicher Sperre stehen, auf Kleintierbörsen oder Tierschauen nicht angeboten werden dürfen. Diesem Hinweis ist dringend folge zu leisten, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Wir appellieren an alle Tierhalter, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und für die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Tiere zu sorgen.

Fotogalerie